Nachfolgend erläutern wir die fachliche Arbeit der KARAWANE - Pflegefamilien
Rechtsgrundlage: § 33 Satz 2 SGB VIII
Wir beraten und begleiten Pflegefamilien umfassend:
- Beratung von interessierten Personen, die Pflegeeltern werden möchten
- Durchführung eines Vorbereitungskurses für interessierte Personen, die Pflegeeltern werden wollen
- Organisation des Anbahnungs- und Aufnahmeverfahrens für ein Pflegekind
Fachberatung und Fachaufsicht, die u. a. Folgendes beinhaltet:
- Beratung zu Alltags- und Erziehungsfragen
- Beratung zum Hilfeverlauf und zur Hilfeplanung
- Beratung zu pädagogischen Fragestellungen
- Beratung und Unterstützung im Rahmen von Krisenprävention und -intervention
- Beratung und Begleitung im Falle einer Beendigung der Hilfe
- Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII
- Arbeit mit der Herkunftsfamilie
- Regelmäßige Kontakte mit dem Pflegekind
- Rufbereitschaft für die Pflegefamilien und Pflegekinder